Neues DDG – was ändert sich für das Impressum
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bezieht sich nicht nur auf den Digital Services Act, sondern umfasst auch Vorschriften, die zuvor in anderen Gesetzen enthalten waren. Mit der Einführung des DDG werden zwei Gesetze abgelöst: das Telemediengesetz (TMG) und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).
Eine bedeutende Änderung betrifft die Impressumspflicht. Diese Pflicht, ein Impressum auf Ihrer Webseite zu veröffentlichen, ergab sich bisher aus § 5 TMG. Künftig wird die Impressumspflicht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes festgelegt. Es besteht jedoch kein Grund zur Besorgnis, da es sich lediglich um eine formale Änderung handelt. Inhaltlich bleibt die Impressumspflicht unverändert.
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